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Sucht

Private Krankenversicherungen sind für Krankheiten und Unfälle, die auf Sucht oder daraus resultierender Folgen beruhen, leistungspflichtig. Für auf Vorsatz beruhende Schäden muss die Krankenversicherung nicht aufkommen. Auch Kuren und Entziehungsmaßnahmen gehören nicht zu den Pflichtleistungen der PKV-Gesellschaften, diese Kosten werden jedoch von vielen Versicherern unter Umständen übernommen.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner einer Versicherungsgesellschaft, weshalb er auch die Beiträge zur Krankenversicherung leistet. In den meisten Fällen ist dieser gleichzeitig auch die versicherte Person, allerdings muss der Versicherungsnehmer nicht unbedingt mit dem Versicherten oder der Bezugsperson übereinstimmen.

Zusatzversicherung

Durch den Abbau der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer bieten die privaten Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, bei denen gegen einen bestimmten Beitrag Leistungen der GKV ergänzt werden. Beispiele dafür sind Zahnzusatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen etc. Auf diese Weise können auch gesetzlich Versicherte teilweise die Vorzüge von Privatpatienten genießen.

Äquivalenzprinzip

Bei dem Äquivalenzprinzip hängt die Beitragshöhe jedes Versicherten von seinem persönlichen Risiko und den gewünschten Leistungen ab, ausschlaggebend für die Beiträge ist also die Risikoprüfung. Nach diesem Prinzip, das auch als Individualversicherungsprinzip bezeichnet wird, kalkulieren die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge. Im Gegensatz dazu beruht die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherer auf dem Solidaritätsprinzip.

Rückversicherung

Die Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer. Ein Teil der Prämien und Kundenbeiträge zur privaten Krankenversicherung wird an den Rückversicherer abgegeben, um einen Risikoausgleich für extreme Situationen zu schaffen. Dazu gehören unter Anderem hohe Einzelrisiken, Kriegssituationen und Naturkatastrophen. In einer solchen Schadenssituation kommt dann der Rückversicherer für die untragbar hohe Kosten des Erstversicherers auf.

Rückdatierung

Man kann als Versicherungsnehmer seinen Vertragsbeginn in der privaten Krankenversicherung bis um zwei Monate rückdatieren lassen. Voraussetzung dafür ist hierbei ein Übergang aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit anschließendem Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung, Mitversicherung Neugeborener ab der Geburt des Kindes oder Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschließung.

Risikozuschlag

Falls der Versicherungsnehmer bei Antragstellung zur Aufnahme in die privaten Krankenversicherung aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, kann das Versicherungsunternehmen einen gewissen Risikozuschlag auf die Beiträge verlangen. Der Versicherungsnehmer muss diesen Zuschlag ausdrücklich akzeptieren.

Eintrittsalter

Das Alter des Versicherten bei Beginn des Versicherungsvertrages wird als Eintrittsalter bezeichnet. Dieses Alter ist entscheidend für die zu verrichtende Beitragshöhe während der kompletten Versicherungsdauer bei der Krankenversicherung.

Solvabilität

Die Solvabilität ist die Ausstattung der privaten Krankenversicherung mit Eigenmitteln. Sie setzt sich zusammen aus dem vorhandenen Eigenkapital der Krankenversicherung und der abhängigen Relation zwischen Beitragseinnahmen und Ausgaben durch Schadenfälle.

Eigenkapitalquote

Eine private Krankenversicherung muss über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen, um kurzfristige Verluste ausgleichen zu können. Die Höhe des notwendigen Kapitals berechnet sich aus einer zu bedeckenden Solvabilitätsspanne, wobei die Eigenkapitalquote ein Maß für die Solvabilität einer Krankenversicherung ist.