
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass eine Risikolebensversicherung vor allen Dingen dann abgeschlossen werden sollte, um im Todesfall Hinterbliebene finanziell anzusichern. Tritt bspw. bei einer Familie der Todesfall des Hauptverdieners ein, sichert die Risikolebensversicherung die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Doch nicht nur für Familien kommt eine Risikolebensversicherung in Betracht: Auch Kinderlose Paare sollten das Abschließen einer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen, wenn zuvor bspw. eine teure Investition getätigt worden ist. Dies kann z. B. ein Bankdarlehen für eine Immobilienfinanzierung sein. Viele Banken verlangen bestimmte Sicherheiten für das Abschließen eines Darlehens. Eine Risikolebensversicherung kann hier hilfreich sein, denn so können im Todesfall eines Partners laufende Kosten bzw. Schulden weiter getilgt werden.
Auch eine gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfalle ab. Hierbei ist jedoch zu beachten, das die gesetzliche Rentenversicherung erst nach einer fünfjährigen Wartefrist (60 Monate) greift. Aus diesem Grund sollte das Abschließen einer Risikolebensversicherung stets in Betracht gezogen werden.
Der monatliche Beitrag richtet sich dabei nach Laufzeit, Geschlecht, Versicherungssumme und Eintrittsalter. Experten empfehlen Versicherungsnehmern vorher unbedingt einen ausführlichen Vergleich zu bemühen. Denn wie bei vielen anderen Versicherungen können auch bei einer Risikolebensversicherung die Beitragssätze deutlich variieren.
Eine Risikolebensversicherung eignet sich weniger als Kapitalanlage für die Altersvorsorge. Sie wird in der Regel nur dann ausbezahlt, wenn während der Vertragslaufzeit ein Todesfall eintritt.