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Sie befinden sich auf der Seite "Lebensversicherung" in der Kategorie .Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Am bekanntesten sind die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung sichert ausschließlich das Todesfallrisiko innerhalb der Vertragslaufzeit ab. Hierfür fallen deshalb nur sehr geringe Beiträge an. Stirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an den festgelegten Bezugsberechtigten aus. Sie ist besonders zur Absicherung der Hinterbliebenen oder auch hoher Bankverbindlichkeiten, z.B. aus Immobilienfinanzierungen, geeignet.
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Alternative Risikolebensversicherung: Die Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall als auch der Altersabsicherung der versicherten Person. Hier wird vertraglich sowohl eine Summe für den Todesfall, als auch eine Summe für den Erlebensfall vereinbart. Stirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, so leistet die Versicherung an den Bezugsberechtigten. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe und zusätzliche Überschussbeteiligungen aus Zinserträgen an den Versicherungsnehmer aus. Die Auszahlung kann in einer Summe oder als monatliche Rente erfolgen.
Auch die Beiträge zu einer Lebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Hierfür gelten jedoch gesetzlich festgelegte Höchstbeträge.
Darüber hinaus können in einer Lebensversicherung zusätzlich Risiken abgesichert werden, wie z.B. Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, oder auch eine Unfalltod Zusatzversicherung.
Wann endet eine Lebensversicherung?
Die Lebensversicherung endet mit dem Tod der versicherten Person, bei Ablauf des Versicherungszeitraumes oder durch Kündigung des Vertrages. Wird der Vertrag gekündigt, so wird die Lebensversicherung entweder in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, was eine deutlich niedrigere Versicherungssumme zur Folge hat, oder der Rückkaufswert wird an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Wie werden Erträge aus Lebensversicherungen versteuert?
Im Todesfall sind weder Versicherungssumme noch ausgezahlte Überschussbeteiligungen steuerpflichtig. Im Erlebensfall fällt ebenfalls keine Steuer an, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und im Vertrag laufende Beitragszahlungen vereinbart sind. Wird die Versicherung vor Ablauf der 12 Jahre ausbezahlt, sind die Zinserträge steuerpflichtig.
Auch die Beiträge zu einer Lebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Hierfür gelten jedoch gesetzlich festgelegte Höchstbeträge.
In diesem Artikel
- Lebensversicherung – Arten der Lebensversicherungen
- Lebensversicherung – Informationen über die Versteuerung und Beiträge
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