Private Krankenversicherung Lexikon
Sie befinden sich auf der Seite "Unfallversicherung" in der Kategorie .-

Unfallversicherung -
Bei der Unfallversicherung ist zunächst zwischen der gesetzlichen und einer privat abgeschlossenen Unfallversicherung zu unterscheiden. Der folgende Text soll versuchen einen Vergleich zwischen diesen beiden Versicherungstypen darzubieten. Der erste Teil wird dabei die Leistungen einer gesetzlichen, der zweite Teil die einer privaten Unfallversicherung behandeln.
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließen muss. Sie bezahlt die Kosten der Heilbehandlung, wenn sich der Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von und zur Arbeit ereignete. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen betrieblich veranlasste Veranstaltungen eingeschlossen.
Vergleichen Unfallversicherung
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt neben der Heilbehandlung etwaige Reha Maßnahmen und übernimmt die Zahlung des Verletztengeldes nach Ablauf des Anspruches auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieses ist entgegen dem durch die Krankenkassen zu zahlenden Krankengeld bei einer nicht durch einen Unfall bedingten Krankschreibung gegenüber dem Lohn oder Gehalt nicht reduziert.
Sonderfall Reiseunfallversicherung
Eine Sonderform der Unfallversicherung stellt die Reiseunfallversicherung dar. Diese kann wahlweise für eine konkrete Reise oder in Form eines Schutzbriefes für alle Reisen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Bei der Reiseunfallversicherung ist häufig die Übernahme von Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, eingeschlossen.
In diesem Artikel
- Unfallversicherung – Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Unfallversicherung – Leistungen der privaten Unfallversicherung
Seite 1 von 2 | nächste Seite













