Private Krankenversicherung Lexikon
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Bezüglich der Krankenhausbehandlung offenbaren sich weitere Unterschiede: Während gesetzliche Krankenkassen teilweise verbindliche Verträge mit Krankenhäusern abschließen, können PKV-Versicherte auch hier frei wählen. Je nach Vertragsumfang haben sie Anspruch auf Chefarztbehandlung und eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Dabei müssen die für die GKV üblichen Eigenkosten von 10 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthalts nicht erbracht werden.
Zahnärztliche Behandlung
Im zahnärztlichen Bereich werden von der PKV werden alle erforderlichen medizinischen Leistungen voll erstattet, ebenso ist Zahnersatz einschließlich Implantate bis zu 100 Prozent erstattungsfähig. In der GKV sind sogenannte Festkostenzuschüsse im Leistungskatalog enthalten, das heißt eine bestimmte Summe erhält der/die Versicherte zum jeweiligen zahnärztlichen Befund, die jedoch nicht die vollen Kosten abdeckt.
Krankengeld bei Verdienstausfall
Bei Verdienstausfall haben PKV-Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, das je nach Ausgestaltung des Vertrags bis zur vollen Höhe des Nettoeinkommen betragen kann. GKV-Versicherung erhalten erst nach Ende der betrieblichen Lohn- und Gehaltfortzahlung Krankengeld, das zumeist 70 Prozent der Gehalts/Lohns entspricht. Dieses wird zudem um einen Renten- und Arbeitslosenversicherungsanteil reduziert.
In diesem Artikel
- Versicherungsvergleich – PKV und GKV
- Versicherungsvergleich – Behandlungsmethoden
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