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Vergleich zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

 

In Deutschland sind zwei Systeme der Krankenversicherung vorherrschend: Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) etwa 90 Prozent der Bevölkerung abdeckt, sind die übrigen 10 Prozent privat versichert.
 

Die beiden Arten zeichnen sich generell durch verschiedene Prinzipien aus:

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden Beiträge unabhängig von Alter, Geschlecht, Anzahl der Mitversicherten und Krankheitsrisiko erhoben- dies wird auch als das Solidaritätsprinzip bezeichnet. Abzuführen ist ein festgelegter Beitragssatz, der zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer getragen wird.
  • Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es eine direkte Beziehung zwischen der Höhe der Beiträge und dem Leistungsumfang dies wird auch als Äquivalenzprinzip bezeichnet. Die Beiträge sind grundsätzlich abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Da man einen Vertrag mit einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen abschließt, ist dieser mit entsprechender Beitragshöhe frei gestaltbar. Zusatzleistungen in den Bereichen wie wellness, Vorsorgeuntersuchungen und andere Präventivmaßnahmen können demnach mit abgedeckt werden.

Anspruch auf die jeweilige Versicherungsart

Generell ist man in Deutschland bei einem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2008 lag diese bei Jahresgehalt von 48.150€) in der GKV pflichtversichert. Eine Befreiung davon liegt vor, wenn diese in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde. Dies gilt ebenso für Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Beamte unabhängig von ihrem Einkommen.

Leistungen der Versicherungen

Der Leistungskatalog der PKV unterscheidet sich durch den größeren Umfang vom selbigen der GKV. Im Detail zeigen sich Unterschiede bei der ambulanten Versorgung wie folgt:
 
Generell können privat Versicherte ihren Arzt frei wählen, durch flexible Terminierung ergeben sich dabei geringere Wartezeiten. In der GKV beschränken Hausarztverträge die freie Wahl. Die zahlreichen fälligen Zuzahlungen in der GKV, zum Beispiel für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, entfallen in der PKV. Im Bereich der Augenheilkunde ergeben sich weitere Vorteile durch die Erstattungsfähigkeit teurer Brillen beziehungsweise solcher mit speziellen Gläsern (entspiegelt, getönt) sowie Kontaktlinsen.

Noch ein paar Worte zur Pflegeversicherung: Heute ist es wichtiger denn je, zusätzlich zur normalen Pflegeversicherung eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da die Leistungen der Standard-Versicherung bei Weitem nicht ausreichen und viele im Alter Probleme mit einer ausreichenden Versorgung bekommen. Wichtig ist auf jeden Fall noch ein ausgiebiger Vergleich entsprechender Versicherer, da es hier deutliche Unterschiede in den Leistungen gibt.

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